1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der foolsparadise GmbH (nachfolgend „Agentur“ genannt). Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte und Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht wiederholt ausdrücklich vereinbart werden.
2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung von der Agentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen der Agentur zugrundeliegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung der Agentur zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen.
2.2 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Agentur im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten, Vorlagen, Dateien und sonstigen Arbeitsmitteln (insbesondere Negative, Originalillustrationen u.Ä.), sind geistiges Eigentum der Agentur und verbleiben der Agentur. Die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte gehen nur dann an den Auftraggeber über, wenn dieser die Rechte von der Agentur durch eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erworben hat.
2.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
2.4 Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
2.5 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlage erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur.
2.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für die Nutzung angemessenen Honorars.
Hat der potenzielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potenzielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zu Grunde.
3.2 Der potenzielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzeptionsarbeit kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechts. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechts nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit den Schutz des Urheberrechts genießen. Diese Ideen stehen am Anfang eines jeden Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später hervorgebrachte und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzepts präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines späteren abzuschließenden Hauptvertrages zu verwerten bzw. verwerten zu lassen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 7 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich ist.
3.8 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
4.1 Die Angebote der Agentur erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich.
4.2 Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn die Agentur die Bestellung schriftlich durch Erteilung einer Auftragsbetätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung annimmt. Die Annahmefrist für uns beträgt 4 Wochen ab Zugang der Bestellung.
4.3 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
4.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe der Agentur, wenn dies ausdrücklich (schriftlich) vereinbart ist.
4.5 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupause, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie vom Kunden als genehmigt.
4.6 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.7 Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf auffällig Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht - jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch die eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüche Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungshilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Die Agentur ist berechtigt, die beauftragten Dienstleister und Erfüllungshilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen können. Andernfalls wird der Kunde spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden einer Änderung hierüber informiert und aufgefordert, Bedenken gegen die geplante Änderung mitzuteilen.
5.2 Aufträge zu Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung die Agentur vertragsgemäß mitgewirkt hat, erfolgen im Namen sowie auf Rechnung des Auftraggebers. Es steht der Agentur frei die Aufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. In diesen Fällen werden die Kosten dem Auftraggeber weiterberechnet.
5.3 Für mangelhafte Leistungen der Werbeträger haftet die Agentur nicht. Die Agentur verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihrer Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.
5.4 In Verpflichtung gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrags aus wichtigem Grund.
6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die von der Agentur genannten Lieferzeiten nur annähernd. Sie werden von der Agentur nach Möglichkeit eingehalten. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle vom Auftraggeber zu schaffenden Leistungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere nicht bevor der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen / Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat sowie vor Eingang einer Zahlung, welche vereinbarungsgemäß vor Auslieferung fällig ist und die Termine von der Agentur schriftlich bestätigt worden sind. Von der Agentur vorgeschlagene Änderungen der terminlichen Abschnitte wird der Kund nur aus berechtigten Gründen zurückweisen
6.2 Die Lieferverpflichtungen der Agentur sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von der Agentur gegenüber dem Auftraggeber mitgeteilt wurde, dass dies zur Versendung bereitstehen.
6.3 Überschreitet die Agentur die Lieferfrist aus Gründen, die die Agentur zu vertreten hat, so gerät die Agentur in Lieferverzug, wenn die Agentur vom Auftraggeber nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich mit einer Frist von mindestens drei Wochen zur Lieferung auffordert und die Agentur diese Frist verstreichen lassen. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Lieferwertes, insgesamt höchstens 10% des Lieferwertes zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn nicht einer der Ausnahmetatbestände nach Ziffer 18 [HAFTUNG, SCHADENERSATZ] vorliegt oder im Einzelfall eine konkrete Lieferfrist als Hauptpflicht verbindlich vereinbart ist.
6.4 Setzt der Auftraggeber der Agentur, nachdem die Agentur bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, welche mindestens 4 Wochen betragen muss, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist, wenn dies von der Agentur zu vertreten ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich.
6.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen der Agentur in angemessener Frist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt bzw. Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Leistung besteht.
6.6 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der Agentur liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die Agentur wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
6.7 Falls Störungen der in Ziffer 6.6 beschriebenen Art nicht nur vorübergehender Natur sind, sondern die Leistung der Agentur auf Dauer unmöglich machen, ist die Agentur berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
6.8 Lieferungen erfolgen frei Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
6.9 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann die Agentur den entstandenen Leistungsausfall gemäß der jeweils gültigen Stundensätze / Kosten, die durch Drittdienstleister entstanden sind, in Rechnung stellen.
6.10 Die Gefahr des Untergangs und insbesondere das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Agentur oder von Dritten gelieferten Produkte (z.B. Digitale Werke) sowie die zur Korrektur übermittelten Vor- und Zwischenergebnisse unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Eventuelle Mängel sind der Agentur unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, gelten die gelieferten Produkte bzw. die zur Korrektur übermittelten Vor- und Zwischenergebnisse als genehmigt, und das Risiko etwaiger Fehler bei der Weiterverarbeitung geht auf den Auftraggeber über.
7.2 Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aus der unkontrollierten Freigabe, Weitergabe oder Verarbeitung der Vorlagen entstehen, es sei denn, solche Fehler wären auch bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse durch den Auftraggeber nicht erkennbar gewesen. Sofern Fehler erst nach der Freigabe im nachfolgenden Fertigungsprozess entstanden sind oder hätten erkannt werden können, beschränkt sich die Haftung der Agentur auf den Auftragswert der Druckvorlage.
7.3 Ist die Agentur zur Lieferung eines bestimmten Arbeitserfolgs verpflichtet, d.h. eines individualisierten Werks (z.B. Entwurf), ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den vertraglichen Vereinbarungen. Bei wesentlichen Abweichungen wird die Agentur diese in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt. Mit der Abnahme übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton, Text etc.
7.4 Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 4 (vier) Wochen die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die Agentur vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern.
7.5 Bei Abnahmeverzug von mehr als zwei Wochen ist die Agentur berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Agentur der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
8.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
8.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
9.1 Vereinbarte Preise sind Netto Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.
9.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
9.3 Rechnungen der Agentur sind gemäß der auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsfristen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
9.4 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber der Agentur die entstandenen Kosten im vollen Umfang zu ersetzen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, der Agentur jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
9.5 Bei länger andauernden Projekten behält die Agentur sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.
9.6 Die Agentur behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
9.7 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
9.8 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung der Agentur, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d. §321 BGB ist die Agentur berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
9.9 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.
9.10 Überschreitet der Auftragswert 2.000,00 Euro, behält sich die Agentur die Festlegung einer Anzahlung bis zu 33% des Auftragswertes bzw. den Nachweis einer Banksicherheit / Bürgschaft vor. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen erfolgt nicht.
9.11 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
9.12 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
9.13 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des §1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
9.14 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderungen des Kunden wurden von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10.1 Die Agentur behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
10.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Agentur zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.
11.1 Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Agentur unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
12.1 Die Agentur wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt die Agentur ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung der Agentur.
12.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei der Agentur.
12.3 Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
13.1 Die Agentur kann grundsätzlich auf den Vertragserzeugnissen des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann dem nur schriftlich widersprechen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
13.2 Der Auftraggeber stimmt zu, dass sämtliche Arbeiten der Agentur im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit (ganz oder in Teilen) als Referenzobjekte verwendet werden dürfen.
14.1 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social Media Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: „Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritt grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-) bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
16.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/ Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
16.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/ Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
16.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
16.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/ Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
17.1 Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
17.2 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass von ihm zur Verfügung gestellte Muster, Modelle, Zeichnungen und sonstige Informationen geeignet und maßgenau sind, mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen sowie nicht gegen Schutzrechte Dritter verstoßen. Trifft dies nicht zu, hat der Kunde der Agentur den hierdurch verursachten Mehraufwand zu erstatten. Für Schäden und Mängel, welche auf falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, übernimmt die Agentur keine Haftung.
17.3 Von der Agentur gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
17.4 Nur unerhebliche Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit, insbesondere handelsübliche Mengen- und Qualitätstoleranzen, stellen keinen Sachmangel dar. Die Agentur übernimmt keine Haftung dafür, dass die Werbemaßnahme die vom Auftraggeber gewünschte Wirkung auf das Zielpublikum entfaltet.
17.5 Bei begründeten, ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügten Sachmängeln, deren Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, leistet die Agentur nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache gegen Rückgewähr des mangelhaften Liefergegenstandes. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen im eben genannten Sinn liegt insbesondere vor, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens der Agentur ernsthaft und endgültig verweigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird, wenn sie vergeblich versucht worden ist oder, wenn sie dem Auftraggeber wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist.
17.6 Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm ein Mangel arglistig verschwiegen wird oder die Agentur ausnahmsweise eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Mängeln des Liefergegenstandes sind ausgeschlossen, wenn nicht einer der Ausnahmetatbestände nach Ziff. 18 [Haftung, Schadenersatz] Abs. 2 und 3 vorliegt.
17.7 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-) Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren, soweit die Agentur nicht wegen Vorsatzes haftet, in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Verjährungsfrist gilt für jegliche Ansprüche, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, die mit etwaigen Mängeln in Zusammenhang stehen.
18.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers jedweder Art, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, (im Folgenden insgesamt „Schadensersatzansprüche“) ausgeschlossen. Die Agentur haftet deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
18.2 Die Haftungsfreizeichnung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Schäden - aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, von der Agentur zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, - für welche die Agentur nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften oder- die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Agentur oder deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
18.3 Die Haftungsfreizeichnung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf einer mindestens fahrlässigen, von der Agentur zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht beruhen, sofern durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Eine solche Gefährdung liegt im Falle von Mängeln nur bei erheblichen Mängeln und frühestens dann vor, wenn die Agentur die Nacherfüllung verweigert, diese fehlschlägt oder unzumutbar ist. Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
18.4 Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
18.5 In allen Fällen der Haftung der Agentur wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach durch die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung der Agentur begrenzt.
18.6 Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Agentur-Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die Agentur nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 1.000,00 Euro beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
18.7 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierung- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. Die Agentur ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.
18.8 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
19.1 Gegen Ansprüche der Agentur kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
19.2 Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Auftraggeber berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
der Auftraggeber nicht mehr auf die Agentur-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder
vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
19.3 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die Agentur oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. Die Agentur informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und erstattet unverzüglich die diesbezügliche Gegenleistung.
20.1 Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
22.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
22.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
24.1 Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
24.2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
24.3 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
24.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur gestattet.
24.5 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen der Agentur oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
24.6 Außer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Zusatzbedingungen für Webhosting in der beim Vertragsschluss gültigen Fassung.
24.7 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1.1 Ein Anspruch des Kunden auf die Verfügbarkeit ganz bestimmter Verbindungswege oder Server besteht nicht. Die Agentur garantiert außerhalb der Wartungsfenster eine mittlere Verfügbarkeit aller Dienste von 99 % bezogen auf ein Jahr. Die Agentur übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Werden die Verfügbarkeitswerte unterschritten, kann der Kunde eine zeitanteilige Rückerstattung der betreffenden Gebühren für den Nichtverfügbarkeits-zeitraum verlangen. Eine Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn der Kunde die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann oder die Nutzung dieser Dienste unzumutbar erschwert ist, und die zugrundeliegende Störung im Verantwortungsbereich der Agentur liegt. Eine Haftung der Agentur für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen. Planbare Wartungsarbeiten werden im Rahmen vorangekündigter Wartungszeitfenster, die normalerweise in der Nacht liegen, durchgeführt. Während der Wartungszeitfenster kann es zu einer zeitweisen Nichtverfügbarkeit der vereinbarten Leistungen kommen, ohne dass dies einer besonderen Ankündigung bedarf. Ist eine solche zeitweise Nichtverfügbarkeit vorhersehbar, wird die Agentur den Kunden rechtzeitig vorab darüber informieren. Tritt eine Nichtverfügbarkeit aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ein – insbesondere durch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Betreiber von Datenverbindungen, die die Agentur nutzt, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der Agentur eintreten – hat die Agentur auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Störungen nicht zu vertreten.
1.2 Die Agentur behält sich vor, den Internet-Zugang zu beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.
1.3 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Das Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
1.4 Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP Adresse oder einen eigenen physischen Server für seine Inhalte. Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.
1.5 Der Agentur steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
2.1 Die Agentur erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass die Agentur hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.
2.2 Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, als deutsche „de“- Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service der Agentur unter dem bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde.
2.3 Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind von der Agentur ausgeschlossen.
2.4 Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird die Agentur eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird die Agentur weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern. Die Agentur betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der Vergabestellen, insbesondere auf Grundlage der Regelungen der DENIC (einsehbar unter denic.de). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind die Agentur und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
2.5 Die Agentur führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im eigenen Namen, jedoch im Auftrag des Kunden durch und trägt die Agentur als Nutzungsberechtigten der jeweiligen Domain ein. Alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Domain liegen für die Dauer des Vertrages beim Kunden.
2.6 Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es der Agentur freigestellt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn vom Kunden ein abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Kunde bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird die Agentur hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden.
2.7 Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei der Agentur betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. Die Agentur wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. Die Agentur kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber der Agentur hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt.
2.8 Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain, sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und gegebenenfalls hierzu notwendige Erklärungen abzugeben.
2.9 Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .at, .ch), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.
2.10 Die Einrichtung eigener Sub-Domains ist auf Wunsch in angemessenem Umfang möglich. Über die Angemessenheit entscheidet die Agentur in Abstimmung mit dem Kunden.
3.1 Sollte der Agentur bekannt werden, dass der Kunde E-Mails unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich die Agentur vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen („Postings“) von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte die Agentur aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber der Agentur leistungspflichtig.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Speicherplatz für die bereitgestellten E-Mail Accounts selbst zu überwachen und gegebenenfalls eingegangene E-Mails zu löschen.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt der Agentur von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach § 6 TDG). Der Kunde ist demnach verpflichtet, auf jeder Seite seiner Webseite einer für den Benutzer lesbare Anbieterkennzeichnung der fool’s paradise GmbH als Webhosting Anbieter und seinem eigenen Namen und seiner Adresse, sowie die weiteren notwendigen Inhalte nach § 6 TDG aufzunehmen. Diese Anbieterkennzeichnung hat zumindest auf jeder Seite der Webseite mittels Hyperlink zu erreichender Seite mit dem Titel „Impressum“ zu erfolgen, soweit eine Anbieterkennzeichnung auf jeder Seite der Webseite für den Kunden nicht zumutbar ist.
4.2 Die Agentur überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die „Dispute Police“ des InterNic unter www.internic.net). Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.
4.3 Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden.
4.4 Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält die Agentur sich vor, den betroffenen Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
4.5 Sollte die Agentur eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber der Agentur leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die die Agentur zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält der Agentur ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
4.6 Der Kunde gewährleistet, dass die gespeicherten Daten und Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere ist das Hinterlegen von strafrechtlich relevanten, erotischen oder pornographischen Inhalten – einschließlich Hyperlinks und Metatags – im Rahmen des Webhostings nicht gestattet. Die Agentur ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte sofort, ohne gesonderte Mitteilung, zu sperren und zu löschen. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt in diesem Fall unberührt. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist die Agentur darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Gleiches gilt bei der Verschickung rechtswidriger E-Mails oder „Postings“.
4.7 Der Kunde hat der Agentur unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben mitzuteilen. Hierzu gehören sowohl Adress- und Telefonverbindungs- als auch firmenbezogene Angaben.
4.8 Es besteht von Seiten der Agentur keine Prüfungspflicht der Seiten des Kunden. Die Agentur behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden unverzüglich zu sperren, falls dieser Dinge auf seinem Account/Server einrichtet, die das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigen. Wird der Kunde als Wiederverkäufer tätig, ist er verpflichtet, die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch auf den Servern/Accounts seiner Kunden zu gewährleisten.
5.1 Das zu leistende Entgelt ergibt sich aus dem Vertrag. Die Zahlung der Entgelte erfolgt grundsätzlich per Überweisung oder durch Lastschrifteinzug. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber.
5.2 Bei der Zahlung via SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, wenn die bestellte Ware das Lager der Agentur verlässt oder die Dienstleistung vollbracht ist, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung) Kärchers an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Außerdem erfolgt bei der Zahlungsoption Lastschrift eine Bonitäts- und Datenprüfung.
5.3 Die Agentur beginnt mit den Leistungen unmittelbar nach der Gutschrift der ersten Lastschrift oder eines sonstigen Zahlungsvorganges. Das monatliche Pauschalentgelt für das Webhosting wird jeweils im Voraus für den im Vertrag genannten Zeitraum eingezogen. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
5.4 Die Agentur ist berechtigt, die in diesem Vertrag festgelegten Vergütungen geänderten Kostenbedingungen anzupassen. Sie ist zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn sie für von Dritten (z.B. DENIC e.G.) in Anspruch genommene Vorleistungen ein höheres Entgelt zahlen muss. Die Agentur wird Verbrauchern spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Preisanpassung diese mitteilen. Sollte eine derartige Anpassung das Entgelt um mehr als 5% erhöhen, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Anpassungserklärung zu. Gegenüber Unternehmern wird die Preisanpassung eine Woche vor Inkrafttreten mitgeteilt. Dem Unternehmer steht bei einer mehr als 15%tigen Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuererhöhungen werden gegenüber Unternehmern ohne gesonderte Mitteilung vorgenommen.
5.5 Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst- und Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.
5.6 Unsere Angebote unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich Datentransfer und Speicherplatz. Für den Fall, dass die Beschränkungen überschritten werden, sind wir berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Unsere Preise schließen keine Supportleistungen ein. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, so werden diese gemäß gültiger Preisliste berechnet.
5.7 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so sind wir berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren.
6.1 Der Vertrag wird für eine Dauer von zunächst 12 Monaten geschlossen. Soweit nicht eine Vertragspartei vor Ablauf dieser Laufzeit kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um weitere 12 Monate.
6.2 Die Parteien haben das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, – bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages; – wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug kommt; – der Kunde zahlungsunfähig wird oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.
6.3 Der Agentur wird ein außerordentliches Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass das vom Kunden übergebene Material rechtswidrig ist, technisch nicht verwendbar ist oder die Umsetzung nach den Vorgaben des Vertrages für die Agentur wirtschaftlich ruinös ist. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist die Agentur berechtigt, den Zugang zum Webhosting sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) zu löschen. Die Agentur kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen.
6.4 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder E-Mail.
6.5 Die Agentur kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wiedereinstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.
6.6 Der Kunde kann auf Wunsch in einen anderen Webhosting – Vertrag bei der Agentur, mit einem abweichenden Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich. Ein Wechsel zu einem Service mit preiswerterem Tarif ist zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Der Wechsel zu einem Service mit höherem Tarif ist jederzeit möglich. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten Internet-Service angegebene Frist.
6.7 Die Agentur ist zu Änderungen seiner vertraglichen Leistungen berechtigt, soweit die Änderungen für den Kunden keinerlei Beeinträchtigung seiner Rechte darstellen. Über entsprechende Änderungen wird der Kunde informiert. Die Agentur ist zu Vertragsänderungen ferner berechtigt, soweit dies wegen veränderter technischer Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung des Dienstes oder aus geänderten rechtlichen Vorgaben, insbesondere seitens der Gerichte oder der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erforderlich ist. Einseitige Änderungen der Entgelte erfolgen gem. Ziffer 5.3 dieser AGB.
6.8 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
6.9 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Andere Mitteilungen der Agentur an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilungen stellt die Agentur grundsätzlich an die E-Mail-Adresse des Kunden zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.
7.1 Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem Auftragnehmer oder durch Rücksendung der erhaltenen Leistung bzw. Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
7.2 Die Agentur behält sich vor, mit der Vertragsdurchführung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.
8.1 Sofern die Agentur die Erfüllung oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten ernsthaft und endgültig verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (siehe Ziffer 10) statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
8.2 Der Unternehmer kann Herabsetzung der Vergütung, Rückg.ngigmachung des Vertrages und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkungen bzw. an dessen Stelle tretenden Aufwendungsersatz statt der Leistung wegen eines Mangels erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm bestimmten angemessenen Frist, verbunden mit der Erklärung, dass er nach dem Ablaufe der Frist die Beseitigung des Mangels ablehne, verlangen, wenn nicht die Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
8.3 Sofern die Agentur die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
8.4 Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
8.5 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde der Agentur nicht.
Ansprüche des Kunden auf Vergütung verjähren nach 3 Jahren.
10.1 Die Agentur haftet nur für Schäden, die von der Agentur, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
10.2 Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinal- oder wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
10.3 Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aus technischen Störungen auf den Servern resultieren, die der Kunde verursacht hat.
10.4 Gegenüber Unternehmern haftet die Agentur bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
10.5 Verstößt der Kunde gegen seine Datensicherungspflichten aus diesem Vertrag kann dies im Schadensfall Mitverschulden begründen, wenn eine eigene Datensicherung den Schaden vermieden hätte. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
10.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Personenschäden des Kunden und zugesicherten Eigenschaften. Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.1 Die Agentur weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der Agentur im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
11.2 Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.
11.3 Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seine von der Agentur produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch die Agentur findet nicht statt.
12.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er eigene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen sollte, um Schäden durch Viren oder andere rechts- oder sittenwidrige Daten zu verhindern. Derartige Maßnahmen sind über die zum Schutz des eigenen Gefahrenbereichs von der Agentur gegen unbefugten Zugriff Dritter eingerichtete Schutzmechanismen hinaus nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung des E-Mail-Dienstes zu unterlassen, insbesondere keine Computerviren oder andere bösartige Software anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern oder sonstige Anwendungen auszuführen, die zu Beschädigungen der Systeme des Anbieters, seiner Netze oder anderer Netze führen oder führen können. Der Kunde verpflichtet sich Daten vor dem Hochladen ins Netz auf Viren zu prüfen und nur geprüfte Dateien auf den Server zu bringen.
12.3 Der Kunde verpflichtet sich, nur Software zu verwenden, die die Sicherheit der Server und Dateninhalte nicht beeinträchtigen.
12.4 Die Agentur behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Die Agentur behält sich das Recht vor, dass Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde sonstige Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
Stand 16.07.2024